SiGeKo

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

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Beratung rund um Arbeitssicherheit

Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung nach BaustellV (§ 3 Abs. 1a BaustellV) entbunden.

Nutzen Sie meine Erfahrung

Ich bin Jens Meyer. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - das sind die Themen, die mich beruflich schon immer begleiten.