Prüfdienste

Jeder Unternehmer ist zur regelmäßigen, meist jährlichen Prüfung von Arbeitsmitteln verpflichtet. Diese Prüfungen dürfen nur von „befähigten Personen“ durchgeführt werden. Zu den Arbeitsmittel zählen unter anderem Regale und Leitern.

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Gesetzliche Vorschriften zu Regal- und Leiterprüfung

Laut §10 BetrSichV, TRBS 1201 und DGUV Info 208-043 ist der Unternehmer verpflichtet sämtliche Lagereinrichtungen mindestens alle 12 Monate zu prüfen. Gleiches gilt nach DGUV Info 208-016 für Leitern und Tritte. Die Prüfungen müssen in Abhängigkeit von der Nutzungshäufigkeit, dokumentiert in der Gefährdungsbeurteilung, durchgeführt werden und sollen Unfälle vermeiden.

Regal- und Leiterprüfung

Ich übernehme für Sie die regelmäßige Überprüfung Ihrer Regale, Leitern und Tritte.

Sie erhalten einen Prüfbericht als Dokumentation für Ihre Unterlagen und als Nachweis für die Überwachungsorgane bzw. Versicherung. Sollten Mängel festgestellt werden, erfolgt im Prüfprotokoll eine Schadenseinstufung. Durch die Einstufung ergibt sich für Sie der Handlungsbedarf als Empfehlung.

Reparaturen und Montagen

Sollten bei der Prüfung kleine Mängel oder Schäden erkennbar sein, führe ich kleine Reparaturen und Montagen vor Ort durch, damit Ihre Mitarbeiter weiter sicher agieren können. Sprechen Sie mich gerne an.

Nutzen Sie meine Erfahrung

Ich bin Jens Meyer. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - das sind die Themen, die mich beruflich schon immer begleiten.