Gefährdungsbeurteilung

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur menschengerechten Arbeitsgestaltung zu treffen.

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Notwendige Maßnahmen

Welche Maßnahmen notwendig sind muss der Arbeitgeber durch die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) ermitteln und dokumentieren. Dabei wird er unterstützt vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Grundlagen sind Gesetze, Verordnungen und der „Stand der Technik“, wie zum Beispiel:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • DGUV Vorschrift 1
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
  • Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

  • Erstbeurteilung (z.B. bei neuen Tätigkeiten)
  • Änderungen (z.B. neue Arbeitsmittel, neue Arbeitsorganisation, neue Mitarbeiter)
  • Überprüfung (z.B. Veränderung von Vorschriften, Arbeitsunfälle, getroffene Maßnahmen)

Gern unterstütze ich Sie mit meinen Erfahrungen oder übernehme die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen komplett für Sie.

Nutzen Sie meine Erfahrung

Ich bin Jens Meyer. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - das sind die Themen, die mich beruflich schon immer begleiten.