Gefährdungsanalyse

Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind.

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Ziele der Gefährdungsanalyse

Auf die Erfassung folgt die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken.

Gesetzliche Anforderungen

Die Gefährdungsbeurteilungen zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert unter anderem auf §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1989 und 1992), § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung, §§ 89, 90 Betriebsverfassungsgesetz. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilungen werden die Betriebsanweisungen zum sicherheitsgerechten Verhalten der Mitarbeiter erstellt.

Ich berate Sie bei der Gefährdungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung oder übernehme die gesamte Abwicklung für Sie.

Nutzen Sie meine Erfahrung

Ich bin Jens Meyer. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - das sind die Themen, die mich beruflich schon immer begleiten.