Arbeitssicherheitsunterweisung

Diverse Regelungen des Gesetzgebers und der Unfallversicherungsträger verpflichten den Unternehmer zu Unterweisungen der Beschäftigten. Es soll erreicht werden, dass die Beschäftigten sich sicherheitsgerecht verhalten.

Kontakt aufnehmen

Notwendige Unterweisungen

Eine Unterweisung ist immer vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeiten durchzuführen. Erstunterweisung und Wiederholungsunterweisungen sind on folgenden Situationen notwendig.

  • Nach einem Arbeitsunfall
  • Bei Beinaheunfällen
  • Bei Berufskrankheiten
  • Bei ungewöhnlich oder selten vorkommenden Arbeiten
  • Wenn hohe Gefährdungen vorliegen

Wiederholungsunterweisungen und Dokumentation

Wiederholungsunterweisungen sind ferner in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Die Unterweisungen müssen nach §4 DGUV Vorschrift 1 dokumentiert werden. Je nach Thema kann es sinnvoll sein die Unterweisungen direkt an den Arbeitsplätzen vorzunehmen.

Wenn Sie es wünschen übernehme ich die Ausarbeitung, die Durchführung und die Dokumentation von Unterweisungen.

Nutzen Sie meine Erfahrung

Ich bin Jens Meyer. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - das sind die Themen, die mich beruflich schon immer begleiten.