Sicherheitstechnische Betreuung

Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 schreiben eine Grundbetreuung und eine anlassbezogene bzw. betriebsspezifische Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit vor. Der Leistungsumfang und die Einsatzzeiten sollen in enger Abstimmung zwischen dem Unternehmer, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit bestimmt werden.

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Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Grundbetreuung durch FaSi

Die Aufgaben der sicherheitstechnischen Regelbetreuung übernimmt dabei die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi). Für die Grundbetreuung sind die Aufgabenfelder genau definiert und die Einsatzzeit pro Beschäftigten und Jahr ist je nach Gefährdungseinstufung des Betriebes festgelegt. Die Betreuungsleistung für die anlassbezoge bzw. betriebsspezifische Betreuung sind in der DGUV Vorschrift 2 beschrieben, die Einsatzzeiten werden individuell festgelegt.

Hier einige Beispiele für Einsatzzeiten der Grundbetreuung

Metallwerkstatt 25 Mitarbeiter ca. 23,0 Std./Jahr
Elektroinstallation 30 Mitarbeiter ca. 27,0 Std./Jahr
Glaserei 15 Mitarbeiter ca. 13,5 Std./Jahr
Tischlerei 40 Mitarbeiter ca. 36,0 Std./Jahr
Reparatur von Kraftwagen 20 Mitarbeiter ca. 18,0 Std./Jahr
Handel mit Kraftwagen 20 Mitarbeiter ca. 6,0 Std./Jahr
Private Bildungseinrichtung 50 Mitarbeiter ca. 15,0 Std./Jahr
Immobilienmakler 5 Mitarbeiter ca. 2,0 Std./Jahr
Handel 75 Mitarbeiter ca. 22,5 Std./Jahr

Mögliche Aufgabenfelder der Grundbetreuung sind

  • Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen
  • Beobachten der gelebten Praxis
  • Unterstützung bei der Durchführung und Überprüfung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Unterstützung einer geeigneten Organisation des Arbeitsschutzes
  • Untersuchung von Ereignissen
  • Allgemeine Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und wissenschaftlichen Erkenntnissen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
  • Mitwirkung an betrieblichen Besprechungen

Die Auslösekriterien für die betriebsspezifische Betreuung sind im Anhang B „Leistungsermittlung“ der DGUV Vorschrift 2 aufgelistet. Kontaktieren Sie mich, ich unterstütze Sie gern.

Nutzen Sie meine Erfahrung

Ich bin Jens Meyer. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - das sind die Themen, die mich beruflich schon immer begleiten.