Betriebssicherheit

Sie als Unternehmer sind verantwortlich für den störungsfreien und anwendungssicheren Betrieb von Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen, Geräten und Arbeitsmitteln, die in Ihrem Betrieb eingesetzt werden. Während der Betriebsdauer muss eine störungsfreie Funktion gewährleistet und es darf bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für den Anwender oder die Umwelt ausgehen.

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Arbeitsschutzanforderungen

In der Betriebssicherheitsverordnung werden die Arbeitsschutzanforderungen für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und Benutzung von Arbeitsmitteln und Anlagen durch Beschäftigte bei der Arbeit einschließlich der Betriebsvorschriften für überwachungs- und prüfbedürftige Anlagen zusammengefasst.

Zu solchen Anlagen zählt die Betriebssicherheitsverordnung zum Beispiel

  • Druckanlagen
  • Aufzugsanlagen
  • Explosionsgeschützte Anlagen
  • Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Entleeren von brennbaren Flüssigkeiten

Bei der Betriebssicherheit in Ihrem Unternehmen unterstütze ich Sie mit Beratung, Informationen und Produkten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ich führe Regal- und Leiterprüfungen durch und erledige kleine Reparaturen und Montagen für Sie.

Nutzen Sie meine Erfahrung

Ich bin Jens Meyer. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - das sind die Themen, die mich beruflich schon immer begleiten.