Sie als Unternehmer sind verantwortlich für den störungsfreien und anwendungssicheren Betrieb von Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen, Geräten und Arbeitsmitteln, die in Ihrem Betrieb eingesetzt werden. Während der Betriebsdauer muss eine störungsfreie Funktion gewährleistet und es darf bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für den Anwender oder die Umwelt ausgehen.
Kontakt aufnehmenIn der Betriebssicherheitsverordnung werden die Arbeitsschutzanforderungen für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und Benutzung von Arbeitsmitteln und Anlagen durch Beschäftigte bei der Arbeit einschließlich der Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen zusammengefasst.
Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählt die Betriebssicherheitsverordnung zum Beispiel
Bei der Betriebssicherheit in Ihrem Unternehmen unterstütze ich Sie mit Informationen und Produkten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Nutzen Sie meine Erfahrung
Ich bin Jens Meyer. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - das sind die Themen, die mich beruflich schon immer begleiten.